Ferienbetreuung Sommerferien

Liebe Eltern,

durch ein Schreiben vom 27.05.2020 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, wurden wir informiert, dass mit Beginn der Sommerferien die reguläre Hortbetreuung wieder aufgenommen wird.

Damit tritt die Notwendigkeit eines Bedarfsbescheids (Hortgutschein) wieder in Kraft. Das bedeutet, außer für Schüler der Klassenstufe 1 und 2, müssen die Elternbeiträge wieder entrichtet werden (ab 01.07.2020).